Ab 01.01.2011 gilt folgende Regelung:
Reisekosten
Fahrten zu Wettkämpfen im Interesse des TV 1848 Meisenheim e.V. werden bis zu maximal 100 km Entfernung von
Meisenheim mit 0,30 EURO (je Entfernungskilometer) bezuschusst.
Fahrten zu Wettkämpfen, die über die Entfernung von 200 km hinausgehen, werden pauschal mit 60,00 EURO
bezuschusst.
Fahrten zu Lehrgängen im Interesse des TV 1848 Meisenheim
können nur für die einfache Strecke bis zu maximal 100 km Entfernung
von Meisenheim mit 0,30 EURO (je Entfernungskilometer) bezuschusst werden.
In allen Fällen gilt nur die kürzeste Entfernung zwischen Wohnort des Abrechnenden/bzw. Meisenheim und dem Wettkampf-/Lehrgangsort.
Startgeld
Pro Start und Teilnehmer werden Startgelder in Höhe von maximal 15,00 EURO erstattet.
Über eine jährliche Obergrenze je Mitglied wurde beraten, aber noch keine Festlegung getroffen.
Anspruchsvoraussetzung
Der Kassierer ist gehalten, nur solche Reisekosten und Startgelder zu erstatten, die auf TV-Vordruck beantragt
und belegt sind.
(Vordrucke sind beim Kassierer oder Schriftführer oder auf der Homepage erhältlich.)